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Netzwerk Betroffenenhilfe

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Eine Seite, die Täter, Beschuldigte und Verantwortliche benennt.
Eine zusammenfassende Liste mit Dekanat, Seelsorgeeinheit, Name und Daten findet sich auf Einsatzorte.
Weiterführend sind die Seiten Aufarbeitung und Impressum und Datenschutz.
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart (lateinisch Dioecesis Rottenburgensis-Stutgardiensis) ist eine römisch-katholische Diözese im Land Baden-Württemberg und entspricht in ihren Grenzen dem ehemaligen Land Württemberg, wie es gemäß der Übereinkunft von 1815 bestätigt war.
Derzeit leben 1.575.081 Katholik:innen in der Diözese. Bischof ist Dr. Klaus Krämer.

Missbrauch in die Diözese Rottenburg-Stuttgart
Die Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Rottenburg-Stuttgart hat die Zahl der untersuchten Missbrauchsfälle präzisiert – und "erste Zwischenerkenntnisse" zu Täterstrukturen präsentiert. In dem am Donnerstag veröffentlichten Jahresbericht 2024 der Kommission heißt es, seit dem Jahresbericht 2023 seien 34 weitere Beschuldigte bekanntgeworden, so dass es jetzt insgesamt 241 Beschuldigte von 1946 bis 2024 gebe.
Darunter seien 126 Priester, Diakone und Ordensleute "mit Gestellungsvertrag von der Diözese". Weitere 71 Beschuldigte seien Laien, 26 Ordensschwestern und 18 Ordenspriester ohne Auftrag der Diözese. "48 Beschuldigungen fallen unter die bischöfliche Aufsicht, haben sich aber in anderen Zuständigkeiten ereignet, zum Beispiel Diözesancaritasverband, Schulstiftung, Orden oder Jugendverbände."
Die Zahl der Betroffenen sei seit 2023 um 42 auf insgesamt 454 gestiegen, hieß es. Davon hätten 203 einen Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt. Die Diözese habe insgesamt rund 2,9 Millionen Euro an Zahlungen geleistet. Zusätzlich habe sie rund 205.000 Euro Therapiekosten für Betroffene übernommen. (katholisch.de)




Haben Sie von Taten sexuellen Missbrauchs erfahren oder sind selbst Betroffene/r, dann können Sie über das Kontaktformular mit mir in Verbindung treten. Selbstverständlich werden alle Informationen vertraulich behandelt!
Karlheinz Heiss
Aus der Aufarbeitungskommission
Dritter Jahresbericht
Die unabhängige Aufarbeitungskommission war im Dezember 2021 durch den damaligen Bischof Gebhard Fürst ins Leben gerufen worden und veröffentlichte nun ihren dritten Jahresbericht. Bis Dezember 2026 soll ein vorläufiger Abschlussbericht vorlegt werden.
Im Geschäftsjahr 2024 seien erstmalig umfassend Voruntersuchungsakten ausgewertet worden – also Akten aus kirchenrechtlichen Strafprozessen, hieß es nun weiter. Die Kommission veröffentlichte am Donnerstag "erste Zwischenerkenntnisse und Hypothesen", auch unter Auswertung ihrer Gespräche mit zahlreichen Zeitzeugen. Zu untersuchen sei etwa noch, ob Täter-"Netzwerke" existiert hätten, denn unter den Tätern seien einige Intensivtäter, die sich gekannt hätten oder befreundet gewesen seien.

Bei Missbrauchstaten sei oftmals die Ausnutzung eines Überordnungs- und Respektsverhältnisses oder die Ausnutzung einer Nähe des Täters zur Familie des oder der Betroffenen festzustellen. Mit Blick auf Überordnungs- oder Respektsverhältnisse wurden genannt: Beichte, Firmunterricht, Religionsunterricht, Kommunion, Ministranten, Fahrten mit Jugendgruppen beziehungsweise Jugendfreizeiten, Theologische Tage, Rolle als Hausgeistlicher eines Kinderheims.

Sehr viele Täter oder Beschuldigte seien bei Bekanntwerden der Taten bereits tot gewesen. Vertuschungsfälle seien vor allem in den 1950er und 60er Jahren festzustellen – unter anderem der Versuch, darauf hinzuwirken, dass Vorstrafen nicht im polizeilichen Führungszeugnis auftauchten, hieß es. Es sei beispielsweise "Krankheitsurlaub" erteilt worden oder es seien "günstige Zeitpunkte" für das Inkrafttreten von Strafdekreten gewählt worden, "so dass diese nicht auffielen". Weiter hieß es: "Es fand eine übertriebene Fürsorge für Täter in den 50er und 60er Jahren statt." (katholisch.de)
Das Register
Alle Registerkarten wurden nach eigenen Recherchen erstellt und sind ein "work in progress".
Ich danke allen, die sich mit ihren Informationen mir anvertraut haben, für ihre Offenheit.

Grundlage

Grundlage der Veröffentlichung ist die Praxis in der Diözese Aachen: Veröffentlichung der Täter- bzw. Beschuldigtennamen erst 10 Jahre nach dem Tod, sonst unter Pseudonym.
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